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   OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16   

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https://dejure.org/2016,33194
OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16 (https://dejure.org/2016,33194)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.08.2016 - 17 UF 40/16 (https://dejure.org/2016,33194)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. August 2016 - 17 UF 40/16 (https://dejure.org/2016,33194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Fehlen jeglicher Kommunikations- und Kooperaationsfähigkeit der Eltern

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Sorgerechtsregelung bei Getrenntleben der Eltern: Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge trotz fehlender Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671
    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Fehlen jeglicher Kommunikations- und Kooperaationsfähigkeit der Eltern

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671
    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Fehlen jeglicher Kommunikations- und Kooperaationsfähigkeit der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeinsames Sorgerecht kann dem Kindeswohl widersprechen!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemeinsame elterliche Sorge kann Kindeswohl widersprechen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Eltern zerstritten: Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der gemeinsamen Sorge durch das Kindeswohl

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16
    Hierbei ist zu beachten, dass kein Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten der gemeinsamen Sorge in dem Sinne besteht, dass die Alleinsorge eines Elternteils nur ausnahmsweise als "ultima ratio" in Betracht kommen soll (BGH, FamRZ 2005, 1167; BGH, FamRZ 1999, 1646).

    In Fällen, in denen - wie hier - die gemeinsame elterliche Sorge praktisch nicht "funktioniert" und es den Eltern aufgrund ihrer insgesamt gestörten Kommunikationsbasis nicht gelingt, gemeinsam Entscheidungen im Interesse der Kinder zu erarbeiten, ist der Alleinsorge eines Elternteils gegenüber dem Fortbestand der gemeinsamen Sorge der Vorzug zu geben, um Belastungen für die Kinder zu vermeiden, die mit deren Wohl nicht vereinbar sind (BGH, FamRZ 2005, 1167).

  • OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12

    Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16
    Fehlt es an der Kooperationsfähigkeit und der Kooperationsbereitschaft der Eltern und ist dies - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (OLG Köln, MDR 2012, 1346).

    Das Kind E... hatte dem Mitarbeiter des Jugendamts bei einem Hausbesuch geäußert, dass sie es nicht gut finde, dass die "Eltern immer noch streiten." Das erst 12-jährige Kind hat auch zutreffend auf den Punkt gebracht, "dass es jetzt ja darum gehe, dass die Eltern Entscheidungen treffen sollen, aber eigentlich immer im Streit miteinander stünden." Bei einer solchen von einem Kind wahrgenommenen Zerstrittenheit der Eltern gefährdet es das Kindeswohl, wenn das Kind immer wieder vergegenwärtigen muss, dass es für die Eltern mit seinen Belangen als "Zankapfel" herhalten muss (OLG Köln, MDR 2012, 1346).

  • OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 UF 88/13
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16
    Das Risiko, dass - wie hier - Kinder durch eine gemeinsame elterliche Sorge einem fortdauernden Konflikt der Eltern ausgesetzt sind, steht regelmäßig der Annahme einer Kindeswohldienlichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegen (OLG Frankfurt, NJW 2014, 2201).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16
    Tragen die Eltern ihre Uneinigkeit und ihren Zwist auf dem Rücken des Kindes aus, kann das Kind in seiner Beziehungsfähigkeit beeinträchtigt und unter Umständen sogar in seiner Entwicklung gefährdet werden (vgl. BVerfGE 127, 132).".
  • OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 216/14

    Elterliche Sorge getrennt lebender Eltern: Aufhebung der gemeinsamen Sorge und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16
    Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 15. Februar 2016 - 10 UF 216/14 -, juris), dessen Einschätzung und rechtlicher Bewertung sich der Senat anschließt, hat hierzu folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16
    Es besteht auch keine Vermutung dergestalt, dass die gemeinsame Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BVerfG, FamRZ 2004, 354).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16
    Hierbei ist zu beachten, dass kein Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten der gemeinsamen Sorge in dem Sinne besteht, dass die Alleinsorge eines Elternteils nur ausnahmsweise als "ultima ratio" in Betracht kommen soll (BGH, FamRZ 2005, 1167; BGH, FamRZ 1999, 1646).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 6 UF 18/15

    Sorgerechtsverfahren: Voraussetzungen der Aufhebung der gemeinsamen Sorge und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16
    Denn nicht schon das Bestehen der Pflicht allein ist dem Kindeswohl dienlich, sondern erst die tatsächliche Pflichterfüllung, die sich in der Realität nicht verordnen lässt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.05.2015, 6 UF 18/15 - juris; OLG Brandenburg, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 24.11.2015 - 14 UF 156/15

    Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16
    Es kann der ungestörten Entwicklung und damit dem Wohl eines Kindes auch nicht dienlich sein, für jeden künftig auftretenden Entscheidungsbedarf das Erfordernis eines gerichtlichen Verfahrens vor Augen haben zu müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 24.11.2015, 14 UF 156/15 -, juris).
  • KG, 15.04.2014 - 19 UF 120/13
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16
    Die Vielzahl der zwischen den Eltern geführten, gerade auch kindschaftsrechtlichen Verfahren als solche belegt schon die Zerstrittenheit der Eltern (KG, FamRZ 2014, 1375), unabhängig davon, wer die Einleitung der Verfahren veranlasst hat.
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